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    Umweltbericht

    Die Ausbau­maßnahmen aus dem Netz­entwicklungs­plan bringen in der Umsetzung Aus­wirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umwelt­belastungen das sein können, hält die Bundes­netz­agentur in einem Umwelt­bericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umwelt­prüfung.

    Teilnehmerin einer Veranstaltung betrachtet Poster zum Umweltbericht

    Zur Vorbe­reitung eines Bundes­bedarfs­plans führt die Bundes­netz­agentur eine Strategische Umwelt­prüfung (SUP) durch. Darin werden die Maß­nahmen des zweiten Entwurfs des Netz­entwicklungs­plans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraus­sichtlichen Umwelt­auswir­kungen dieser Maß­nahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.

    Umweltschutz beginnt am Anfang

    Die Natur spielt beim Netzausbau keine Nebenrolle, sondern steht von Anfang an im Fokus. Bereits in den frühesten Phasen der Planungen werden mögliche Umweltauswirkungen untersucht.

    weitere Videos

    Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045

    Für die Strategische Umwelt­prüfung kommt erneut die Methode zum Einsatz, die bereits für den Umwelt­bericht zur Bedarfs­ermittlung 2021-2035 verwendet wurde. Neu ist im aktuellen Durchgang der Bedarfs­ermittlung allerdings, dass die Übertragungs­netz­betreiber Gleichstrom-Erdkabel­vorhaben des Netz­entwicklungs­plans benennen, für die sogenannte Präferenz­räume zu ermitteln sind. Diese Präferenz­räume sind in der SUP zum Bundes­bedarfs­plan anschließend als Unter­suchungs­raum der jeweiligen Vorhaben zugrunde zu legen. Die SUP-Methode wurde daher insbesondere dort angepasst, wo dies aufgrund der Präferenz­räume erforderlich war.

    Präferenzraumermittlung

    Die Methode zur Ermittlung von Präferenz­räumen wurde von der Bundes­netz­agentur entwickelt. Sie ist in der Fest­legung des Unter­suchungs­rahmens beschrieben. Die Methode orientiert sich an der Strukturierung des Unter­suchungs­raums, wie sie bisher in den Bundes­fach­planungs­verfahren durchgeführt wurde, und basiert auf einer GIS-gestützten Wider­stands-Entfernungs-Analyse. Dafür wird eine speziell für die Planung von Strom­leitungen entwickelte Software-Anwendung eingesetzt. Zudem wurden die automatisiert ermittelten vorläufigen Präferenz­räume fach­planerisch über­prüft. Ziel ist es, Bereiche zwischen den Netz­verknüpfungs­punkten abzugrenzen, die für eine spätere Trassierung in den Plan­feststellungs­verfahren geeignet und möglichst konflikt­arm sind.

    Untersuchungsrahmen

    Die Bundes­netz­agentur hat im Mai 2023 einen Untersuchungs­rahmen fest­gelegt. Dieser beschreibt, welchen Umfang und Detaillierungs­grad die SUP auf­weisen muss. An der Festlegung hat die Bundes­netz­agentur Behörden beteiligt, deren umwelt- und gesundheits­bezogener Aufgaben­bereich durch den Bundes­bedarfs­plan berührt wird.

    Ergebnisse im Überblick

    Es wurden insgesamt 191 Maß­nahmen geprüft. Davon sind 152 Frei­leitungen, 13 Erd­kabel und 26 See- und Erd­kabel. Zu 16 dieser Maß­nahmen lagen Angaben für räum­liche Alternativen vor. Sie wurden mit den Vorschlags­varianten der Übertragungs­netz­betreiber verglichen.

    Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass rund 53 Prozent der 191 geprüften Maß­nahmen geringe oder sehr geringe Aus­wirkungen auf die Schutz­güter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich über­wiegend um Maß­nahmen der Netz­verstärkung durch Zu- oder Um­beseilungen. Auch kürzere Neu­bauten in bestehenden Trassen von Frei­leitungen zählen dazu. Bei gut einem Viertel der Maß­nahmen werden mit Blick auf die ermittelten Konflikt­risiken hohe oder sehr hohe Umwelt­auswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubau­maßnahmen, fünf der neun betrachteten HGÜ-Vorhaben und die Offshore-Anbindungs­leitungen in der Nord- und Ostsee, die die Schutz­gebiete entlang der Küsten queren.

    Web-GIS Netzentwicklungsplan/Umweltbericht

    Web-GIS Strategische Umweltprüfung

    In einer interaktiven Kartenanwendung zur Strategischen Umweltprüfung können Sie sich die geprüften Strecken und deren Alternativen anzeigen lassen.

    weitere Informationen

    Die umwelt­fachlich geprüften Maß­nahmen sind in den Szenarien B und C 2037 vor­gesehen. Das Szenario A 2037 be­inhaltet vier Maß­nahmen weniger als die Szenarien B und C 2037. Alle Maß­nahmen des Szenarios A sind somit Teil der Szenarien B und C. Wegen der geringen Unter­schiede zwischen den Netzen der Szenarien wurde auf eine detaillierte Darstellung der Szenarien A 2037, B 2037 und C 2037 als alternative Gesamt­pläne in diesem Durch­gang ver­zichtet.

    Entwurf des Umweltberichts

    Der Entwurf des Umwelt­berichts lag bis zum 28. Dezember 2023 auch in der Bibliothek der Bundes­netz­agentur in Bonn aus.

    Öffentlichkeits­beteiligung bis 29. Januar 2024

    Der Beteiligungs­prozess zum Umwelt­bericht wurde aufgrund erweiterter gesetzlicher Vorgaben erst­malig getrennt vom NEP und den vor­läufigen Prüfungs­ergebnissen durch­geführt. Die Öffentlich­keit konnte bis zum 29. Januar 2024 zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die Bundes­netz­agentur wird die Stellung­nahmen von Behörden ver­öffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellung­nahmen werden nur ver­öffentlicht, wenn ihre Verfasser im Online­formular einer voll­ständigen Ver­öffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Eingangs­bestätigungen für postalisch über­mittelte Stellung­nahmen versendet die Bundes­netz­agentur nicht.

    Informationstage

    Die Bundes­netz­agentur hat Informations­veranstaltungen zur Bedarfs­ermittlung angeboten, um einen möglichst breiten Dialog mit der Öffentlich­keit über die Frage der Not­wendigkeit des Strom­netz­ausbaus zu führen. Die Strategische Umwelt­prüfung wurde in zwei Online-Veranstaltungen am 7. und 19. Dezember 2023 vor­gestellt und mit allen Interessierten diskutiert.

    Ältere Umwelt­berichte

    Die vorherigen Umwelt­berichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.

    Weitere Informationen

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