Träger öffentlicher Belange


Träger öffentlicher Belange sollen aus Sicht ihres Aufgabenbereichs Stellung nehmen zu geplanten Vorhaben. Zu Trägern öffentlicher Belange gehören beispielsweise Behörden der Gemeinden, Landkreise, Länder und des Bundes. Aber auch zum Beispiel Unternehmen der Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe oder die Bundeswehr können Träger öffentlicher Belange sein.