Von den Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz sind einige Vorhaben als Pilotprojekte ausgewiesen. Dort sollen auf Teilabschnitten Erdkabel zur Übertragung von Wechselstrom (auch Drehstrom genannt) verlegt werden (§ 2 EnLAG). Auch im Bundesbedarfsplangesetz sind manche Vorhaben als Pilotprojekte vorgesehen (§ 4 BBPlG) und mit F gekennzeichnet. Die Übertragungsnetzbetreiber können dabei Erfahrung mit dieser neuartigen und aufwendigen Technik sammeln.