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Online-Konsultation zum Trassenkorridorsegment 441 der Vorhaben 3 und 4
Nach der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer und Herbst 2019 wurde das Trassenkorridorsegment 441 als ernsthaft in Betracht kommende Alternative für den Abschnitt C des Vorhabens 3 sowie des Vorhabens 4 aufgenommen. Für diese Alternative hat die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2020 erneut Behörden und die Öffentlichkeit beteiligt.
Als nächster Schritt dieser Nachbeteiligung war nach § 10 NABEG ein Erörterungstermin vorgesehen. Um das Verfahren aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Erörterungstermin vom 13. Juli bis zum 7. August 2020 als Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 PlanSiG durchgeführt.
Konsultiert wurden – analog zu einem Erörterungstermin – die Träger öffentlicher Belange sowie diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Die Vorhabenträger haben dafür zunächst die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen erwidert. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin sowohl die Argumente als auch die Erwiderungen gesichtet und in einer Synopse zusammengefasst. Die Synopse sowie die begleitende Präsentation der Vorhabenträger sind passwortgeschützt. Das Passwort wurde den Einwendern und Stellungnehmern in ihrem Einladungsschreiben mitgeteilt.
Präsentation des Vorhabenträgers zur Online-Konsultation (pdf, 4 MB)
Details zu den Verfahren finden Sie auf den entsprechenden Seiten zum Abschnitt C (Vorhaben 3 und Vorhaben 4).