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Stellungnahmen für die Planfeststellungsverfahren der Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C2
Der Netzbetreiber TransnetBW hat am 23. Dezember 2020 Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für zwei Abschnitte der Vorhaben 3 (Brunsbüttel – Großgartach) und 4 (Wilster – Bergrheinfeld/West) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Die Abschnitte des auch SuedLink genannten Projekts führen jeweils von der Grenze der Länder Niedersachsen und Hessen bis südlich der Landesgrenze Hessen und Thüringen. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten zum Abschnitt C2 (Vorhaben 3 und Vorhaben 4). TransnetBW hat zudem auf seiner Website eine Präsentation mit weiterführenden Informationen zum schriftlichen Verfahren bereitgestellt.
Stellungnahmen konnten bis zum 26. März 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C2 (pdf, 65 KB)