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    Stellungnahmen für die Plan­feststellungs­verfahren der Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C2

    Datum 15.02.-26.03.2021

    Der Netzbetreiber TransnetBW hat am 23. Dezember 2020 Anträge auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für zwei Abschnitte der Vorhaben 3 (Brunsbüttel – Großgartach) und 4 (Wilster – Bergrheinfeld/West) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes gestellt. Die Abschnitte des auch SuedLink genannten Projekts führen jeweils von der Grenze der Länder Nieder­sachsen und Hessen bis südlich der Landesgrenze Hessen und Thüringen. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gibt damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf den ent­sprechenden Seiten zum Abschnitt C2 (Vorhaben 3 und Vorhaben 4). TransnetBW hat zudem auf seiner Website eine Präsentation mit weiter­führenden Informationen zum schriftlichen Verfahren bereitgestellt.

    Stellungnahmen konnten bis zum 26. März 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

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