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    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 4, Abschnitt D3

    Datum 08.03.-02.04.2021

    Der Netzbetreiber TenneT hat am 22. Februar 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für einen weiteren SuedLink-Abschnitt gestellt. Der Abschnitt D3 des Vorhabens 4 (Wilster – Berg­rheinfeld/West) liegt zwischen der Konverterstation Bergrheinfeld/West und dem Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West und hat eine Länge von etwa einem halben Kilometer. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gibt damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der ent­sprechenden Seite zum Abschnitt D3 des Vorhabens 4.

    Stellungnahmen konnten bis zum 2. April 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

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