H2Hauptnavigation
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 4, Abschnitt D3
Der Netzbetreiber TenneT hat am 22. Februar 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für einen weiteren SuedLink-Abschnitt gestellt. Der Abschnitt D3 des Vorhabens 4 (Wilster – Bergrheinfeld/West) liegt zwischen der Konverterstation Bergrheinfeld/West und dem Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West und hat eine Länge von etwa einem halben Kilometer. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Abschnitt D3 des Vorhabens 4.
Stellungnahmen konnten bis zum 2. April 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 4, Abschnitt D3 (pdf, 46 KB)