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Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5a, Abschnitt C2
Der Netzbetreiber TenneT hat am 1. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt C2 des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Der Abschnitt des auch als SuedOstLink genannten Projekts führt von Marktredwitz nach Pfreimd in Bayern. Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Abschnitt C2 des Vorhabens 5a.
Stellungnahmen konnten bis zum 21. Mai 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 5a, Abschnitt C2 (pdf, 83 KB)