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Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5a, Abschnitt B
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 23. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt B des Vorhabens 5a (Klein Rogahn – Isar) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Der Abschnitt des auch als SuedOstLink genannten Projekts führt von Thüringen nach Sachsen. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur hat damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz und private Belange. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Abschnitt B des Vorhabens 5a.
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 18. Juni 2021 (verlängert vom 11. Juni) der Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 5a, Abschnitt B (pdf, 84 KB)