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Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt A (Vorhaben 17)
Der Vorhabenträger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für das Vorhaben 17 (Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Der Abschnitt beginnt am Umspannwerk Mecklar bei Bad Hersfeld und endet am Umspannwerk Dipperz. Nach § 7 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme insbesondere zu dem im Antrag dargestellten Vorschlagskorridor und auch den in Frage kommenden Alternativen. Ziel ist die Klärung, inwieweit eine Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt werden kann und welche Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind.
Aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Abschnitt A des Vorhabens 17.
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 16. Juli 2021 übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 17, Abschnitt A (pdf, 113 KB)