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    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B3

    Datum 19.06.-16.07.2021

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 12. Mai 2021 Anträge auf Plan­fest­stellungs­beschluss nach § 19 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) für die Abschnitte B3 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes eingereicht. Die Abschnitte B3 führen von der Grenze zwischen der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim bis nach Edemissen/Strodthagen.

    Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt.

    Die Bundes­netz­agentur gab damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schriftlichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz oder private Belange. Auf Grund­lage des Antrags und der eingegangenen Stellung­nahmen legt die Bundesnetz­agentur den Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung fest. Sie bestimmt darin den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unter­lagen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der ent­sprechenden Seite zum Abschnitt B3 (Vorhaben 3) bzw. Abschnitt B3 (Vorhaben 4).

    Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 16. Juli 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

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