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Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B3
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 12. Mai 2021 Anträge auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für die Abschnitte B3 der Vorhaben 3 und 4 (SuedLink) des Bundesbedarfsplangesetzes eingereicht. Die Abschnitte B3 führen von der Grenze zwischen der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim bis nach Edemissen/Strodthagen.
Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gab damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Auf Grundlage des Antrags und der eingegangenen Stellungnahmen legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt darin den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite zum Abschnitt B3 (Vorhaben 3) bzw. Abschnitt B3 (Vorhaben 4).
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 16. Juli 2021 an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B3 (pdf, 78 KB)