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Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt B (Vorhaben 17)
Der Vorhabenträger TenneT hat am 18. Oktober 2021 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplangesetzes (Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West), Abschnitt B. Nach § 7 NABEG war als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund des Infektionsgeschehens in Bayern als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur gab damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme insbesondere zu dem im Antrag dargestellten Vorschlagskorridor und auch den in Frage kommenden Alternativen. Ziel war die Klärung, inwieweit eine Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt werden kann und welche Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Abschnitt B des Vorhabens 17.
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 30. Dezember 2021 übermittelt werden.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 17, Abschnitt B (pdf, 105 KB)