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Schriftliches Verfahren im Planfeststellungs-Abschnitt 5 (Vorhaben 1, A-Nord)
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (Emden Ost – Osterath), Abschnitt 5. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens durch ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetzt.
Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 21. Januar 2022 Stellung nehmen.
Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Abschnitt 5 des Vorhabens 1.
Hinweis: Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Planfeststellungsabschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antragsunterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.