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    Schriftliches Verfahren im Planfeststellungs-Abschnitt 5 (Vorhaben 1, A-Nord)

    Datum 18.12.2021-21.01.2022

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 1 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes (Emden Ost – Osterath), Abschnitt 5. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens durch ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ersetzt.

    Die Bundes­netz­agentur gibt damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schrift­lichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 21. Januar 2022 Stellung nehmen.

    Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Abschnitt 5 des Vorhabens 1.

    Hinweis: Die Bundes­netz­agentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Plan­feststellungs­abschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antrags­unterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.

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