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Schriftliches Verfahren im Planfeststellungs-Abschnitt C1 (Vorhaben 2, Ultranet)
Der Vorhabenträger Amprion hat am 28. September 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Osterath – Philippsburg), Abschnitt C1. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese war als Präsenztermin am 7. Dezember in Düsseldorf geplant, wurde aber aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens kurzfristig abgesagt. Stattdessen fand ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt.
Die Bundesnetzagentur gibt damit Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 14. Januar 2022 Stellung nehmen.
Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Abschnitt C1 des Vorhabens 2.
Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 14. Januar 2022 übermittelt werden.
Bekanntmachung Antragskonferenz nach PlanSiG für das Vorhaben 2, Abschnitt C1 (pdf, 103 KB)