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    Schriftliches Verfahren im Planfeststellungs-Abschnitt C1 (Vorhaben 2, Ultranet)

    Datum 07.12.2021-14.01.2022

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 28. September 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 des Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 2 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes (Osterath – Philipps­burg), Abschnitt C1. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese war als Präsenztermin am 7. Dezember in Düsseldorf geplant, wurde aber aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens kurzfristig abgesagt. Statt­dessen fand ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) statt.

    Die Bundes­netz­agentur gibt damit Gelegen­heit zur elektronischen oder schrift­lichen Stellung­nahme zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglich­keit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 14. Januar 2022 Stellung nehmen.

    Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen. Die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Abschnitt C1 des Vorhabens 2.

    Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen konnten bis zum 14. Januar 2022 übermittelt werden.

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