Schriftliches Verfahren in der Planfeststellung zu Vorhaben 71
Der Vorhabenträger Amprion hat am 25. Februar 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für das Vorhaben 71 des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Das Vorhaben führt vom Landkreis Trier-Saarburg zur Bundesgrenze (Luxemburg). Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wird aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens durch ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetzt.
Die Bundesnetzagentur hat damit Gelegenheit gegeben zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 30. April 2022 Stellung nehmen.
Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Vorhaben 71.
Bekanntmachung Antragskonferenz nach PlanSiG für das Vorhaben 71 (pdf, 94 KB)