Schriftliches Verfahren in der Planfeststellung für Vorhaben 67
Der Vorhabenträger Amprion hat am 8. Februar 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 67 des Bundesbedarfsplangesetzes zwischen Bürstadt und der BASF in Ludwigshafen am Rhein. Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Diese wurde aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens durch ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetzt.
Die Bundesnetzagentur hat damit Gelegenheit gegeben zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen. Dies sind beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 4. Mai 2022 Stellung nehmen.
Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Vorhaben 67.
Bekanntmachung Antragskonferenz nach PlanSiG für das Vorhaben 67 (pdf, 104 KB)