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Antragskonferenz Vorhaben 11
Ort Torgelow
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat als Vorhabenträger bei der Bundesnetzagentur einen Antrag nach § 6 NABEG auf Bundesfachplanung für das Vorhaben 11 des Bundesbedarfsplangesetzes (Bertikow – Pasewalk) gestellt.
Ablauf
Nach § 7 NABEG werden in der Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der für die Trassenkorridore vorzunehmenden Bundesfachplanung erörtert. Die Antragskonferenz begann am 24. September 2014 um 9:30 Uhr in der Stadthalle Torgelow. Sie endete, nachdem sämtliche Tagesordnungspunkte hinreichend erörtert waren.
Tagesordnung für die Antragskonferenz (pdf, 40 KB)
In der Veranstaltung wurde insbesondere erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann und in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach dem UVPG aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz sind der im Antrag dargestellte Vorschlagskorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen. Die Antragskonferenz war zugleich die öffentliche Besprechung nach dem UVPG zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).
Gemäß § 7 Abs. 4 NABEG legt die Bundesnetzagentur aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen gemäß § 8 NABEG.
Adresse
17358 Torgelow