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Antragskonferenz Vorhaben 5 (Abschnitt C)
Ort Weiden in der Oberpfalz
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und TenneT haben für den Abschnitt Raum Hof – Raum Schwandorf des Vorhabens 5 des Bundesbedarfsplangesetzes am 29. März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG gestellt. Nach § 7 NABEG werden in Antragskonferenzen Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Diskutiert wurden sowohl die im Antrag dargestellten Vorschlagskorridore als auch die in Frage kommenden Alternativen. Insbesondere wurde auch erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore und der in Frage kommenden Alternativen mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Zudem wurde diskutiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Die Antragskonferenz war zugleich die öffentliche Besprechung nach dem UVPG zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).
Aufgrund der Länge des vorliegenden Planungsabschnitts sowie der großräumigen Alternativen führte die Bundesnetzagentur zwei Antragskonferenzen durch (in Weiden und in Hof). Die Tagesordnungen und die präsentierten Inhalte waren bei beiden Veranstaltungen identisch.
Adresse
92637 Weiden in der Oberpfalz