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Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt D)
Ort Fulda
Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben für die Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes die Bundesfachplanung nach § 6 NABEG für die Abschnitte Gerstungen – Arnstein beziehungsweise Gerstungen – Grafenrheinfeld beantragt. Nach § 7 NABEG werden in öffentlichen Antragskonferenzen Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Diskutiert wurden sowohl die im Antrag dargestellten Vorschlagskorridore als auch die in Frage kommenden Alternativen. Insbesondere wurde auch erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore und der in Frage kommenden Alternativen mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Zudem wurde diskutiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Die Antragskonferenz war zugleich die öffentliche Besprechung nach dem UVPG zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).
Aufgrund der Länge der vorliegenden Planungsabschnitte sowie der großräumigen Alternativen führte die Bundesnetzagentur drei Antragskonferenzen durch (in Fulda, Ilmenau und Bad Kissingen). Die Tagesordnungen und die präsentierten Inhalte waren bei den Terminen identisch.
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Adresse
36037 Fulda