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    Antragskonferenz Vorhaben 13 (Abschnitt 1)

    Datum 14.11.2017
    Ort Elsteraue

    Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat für den Abschnitt von Pulgar bis Geußnitz (Vorhaben 13, Abschnitt 1) die Bundesfach­planung nach § 6 NABEG beantragt. Der Antrag wurde im vereinfachten Verfahren nach § 11 NABEG gestellt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffent­lichen Antrags­konferenz Gegen­stand und Umfang der Bundes­fachplanung erörtert.

    Diskutiert wurde der im Antrag dargestellte Trassen­vorschlag. Im Gegensatz zum Regelverfahren wird in einem vereinfachten Verfahren kein 500 bis 1000 Meter breiter Trassenkorridor untersucht, sondern der konkrete Verlauf einer bestehenden oder bereits zugelassenen Höchstspannungs­leitung, die ersetzt oder ausgebaut werden soll. Ziel war insbesondere zu besprechen, inwieweit eine Überein­stimmung des beantragten Trassenverlaufs mit den Erfordernissen der Raum­ordnung besteht oder hergestellt werden kann.

    Da der Antrag auf Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren beantragt wurde, ist nach § 37 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) zu prüfen, ob eine Strategische Umweltprüfung erforderlich ist. Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 35 UVPG sind die in § 41 UVPG genannten Behörden zu beteiligen.

    Auf Grund der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.

    Adresse

    Hyzet - Kultur- und Kongresszentrum
    Hauptstraße 26
    06729 Elsteraue

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