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Antragskonferenz Vorhaben 13 (Abschnitt 1)
Ort Elsteraue
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat für den Abschnitt von Pulgar bis Geußnitz (Vorhaben 13, Abschnitt 1) die Bundesfachplanung nach § 6 NABEG beantragt. Der Antrag wurde im vereinfachten Verfahren nach § 11 NABEG gestellt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Diskutiert wurde der im Antrag dargestellte Trassenvorschlag. Im Gegensatz zum Regelverfahren wird in einem vereinfachten Verfahren kein 500 bis 1000 Meter breiter Trassenkorridor untersucht, sondern der konkrete Verlauf einer bestehenden oder bereits zugelassenen Höchstspannungsleitung, die ersetzt oder ausgebaut werden soll. Ziel war insbesondere zu besprechen, inwieweit eine Übereinstimmung des beantragten Trassenverlaufs mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt werden kann.
Da der Antrag auf Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren beantragt wurde, ist nach § 37 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob eine Strategische Umweltprüfung erforderlich ist. Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 35 UVPG sind die in § 41 UVPG genannten Behörden zu beteiligen.
Auf Grund der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Adresse
06729 Elsteraue