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Antragskonferenz Vorhaben 13 (Abschnitte 2 und 3)
Ort Apolda
Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat für den Abschnitt von Geußnitz bis Schkölen (Vorhaben 13, Abschnitt 2) und von Schkölen bis Bad Sulza (Vorhaben 13, Abschnitt 3) die Bundesfachplanung nach § 6 NABEG beantragt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Diskutiert wurden dabei für beide Planungsabschnitte sowohl die in den Anträgen dargestellten Vorschlagskorridore als auch die in Frage kommenden Alternativen. Insbesondere wurde auch erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore und der in Frage kommenden Alternativen mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann.
Zudem wurde diskutiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht aufzunehmen sind. Die Antragskonferenz war zugleich die Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Damit bestimmt sie, welche Unterlagen der Vorhabenträger noch einzureichen hat.
Adresse
99510 Apolda