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    Antragskonferenz Vorhaben 13 (Abschnitte 2 und 3)

    Datum 29.11.2017
    Ort Apolda

    Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat für den Abschnitt von Geußnitz bis Schkölen (Vorhaben 13, Abschnitt 2) und von Schkölen bis Bad Sulza (Vorhaben 13, Abschnitt 3) die Bundesfach­planung nach § 6 NABEG beantragt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffent­lichen Antrags­konferenz Gegen­stand und Umfang der Bundes­fachplanung erörtert.

    Diskutiert wurden dabei für beide Planungsabschnitte sowohl die in den Anträgen dargestellten Vorschlagskorridore als auch die in Frage kommenden Alternativen. Insbesondere wurde auch erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore und der in Frage kommenden Alternativen mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann.

    Zudem wurde diskutiert, in welchem Umfang und Detaillierungs­grad Angaben in den Umweltbericht aufzunehmen sind. Die Antrags­konferenz war zugleich die Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss daran den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Damit bestimmt sie, welche Unterlagen der Vorhabenträger noch ein­zureichen hat.

    Adresse

    Stadthalle Apolda
    Klause 1
    99510 Apolda

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