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    Antragskonferenz Vorhaben 19 (Abschnitt Süd)

    Datum 06.02.2018
    Ort Hockenheim

    Der Übertragungsnetz­betreiber TransnetBW hatte für die Abschnitte von Weinheim bis Altlußheim sowie von Altlußheim bis Daxlanden des Vorhabens 19 jeweils die Bundesfachplanung nach § 6 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) beantragt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antrags­konferenz Gegenstand und Umfang der Bundes­fachplanung erörtert. Für die beiden Abschnitte fand eine gemein­same Antragskonferenz statt; mittlerweile wurden sie auch zu einem neuen Abschnitt Süd zusammengefasst.

    Diskutiert wurden sowohl die in den Anträgen dar­gestellten Vorschlagskorridore als auch die in Frage kommenden Alternativen. Insbesondere wurde erörtert, inwieweit Über­einstimmung der beantragten Trassen­korridore und der in Frage kommenden Alternativen mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem ging es darum, in welchem Umfang und Detaillierungs­grad Angaben in die jeweiligen Umweltberichte aufzu­nehmen sind. Die Antragskonferenz war zugleich die Besprechung im Sinne des § 39 UVPG. Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundes­netzagentur im Anschluss den Unter­suchungs­rahmen für die Bundesfach­planung festgelegt.

    Adresse

    Stadthalle Hockenheim
    Kleiner Saal
    Rathausstraße  3
    68766 Hockenheim

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