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Antragskonferenz Vorhaben 19 (Abschnitt Süd)
Ort Hockenheim
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hatte für die Abschnitte von Weinheim bis Altlußheim sowie von Altlußheim bis Daxlanden des Vorhabens 19 jeweils die Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) beantragt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert. Für die beiden Abschnitte fand eine gemeinsame Antragskonferenz statt; mittlerweile wurden sie auch zu einem neuen Abschnitt Süd zusammengefasst.
Diskutiert wurden sowohl die in den Anträgen dargestellten Vorschlagskorridore als auch die in Frage kommenden Alternativen. Insbesondere wurde erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore und der in Frage kommenden Alternativen mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem ging es darum, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in die jeweiligen Umweltberichte aufzunehmen sind. Die Antragskonferenz war zugleich die Besprechung im Sinne des § 39 UVPG. Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur im Anschluss den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt.
Adresse
Kleiner Saal
68766 Hockenheim