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Antragskonferenz Vorhaben 1 (Abschnitt C)
Ort Ahaus
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat für den Abschnitt zwischen dem Raum Wietmarschen und dem Raum Borken/Schermbeck (Vorhaben 1, Abschnitt C) die Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) beantragt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Insbesondere wurde erörtert, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem wurde thematisiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz waren der im Antrag dargestellte Vorschlagstrassenkorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen. Die Antragskonferenz war zugleich die Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.
Adresse
48683 Ahaus