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    Antragskonferenz Vorhaben 1 (Abschnitt C)

    Datum 29.05.2018
    Ort Ahaus

    Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat für den Abschnitt zwischen dem Raum Wietmarschen und dem Raum Borken/Schermbeck (Vorhaben 1, Abschnitt C) die Bundesfachplanung nach § 6 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) beantragt. Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antrags­konferenz Gegenstand und Umfang der Bundes­fach­planung erörtert.

    Insbesondere wurde erörtert, inwieweit Über­einstimmung der beantragten Trassen­korridore mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem wurde thematisiert, in welchem Umfang und Detaillierungs­grad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) auf­zu­nehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz waren der im Antrag dargestellte Vorschlagstrassenkorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen. Die Antragskonferenz war zugleich die Besprechung im Sinne des § 39 UVPG.

    Adresse

    Kulturquadrat Ahaus
    Wüllener Straße 18
    48683 Ahaus

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