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Antragskonferenz Vorhaben 25
Ort Memmingen
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat für Vorhaben 25 die Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) beantragt. Der Antrag wurde im vereinfachten Verfahren nach § 11 NABEG gestellt. Nach § 7 NABEG werden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Diskutiert wurde der im Antrag dargestellte Trassenvorschlag. Im Gegensatz zum Regelverfahren wird in einem vereinfachten Verfahren kein 500 bis 1000 Meter breiter Trassenkorridor untersucht, sondern der konkrete Verlauf einer bestehenden oder bereits zugelassenen Höchstspannungsleitung, die ersetzt oder ausgebaut werden soll. Ziel war insbesondere zu besprechen, inwieweit eine Übereinstimmung des beantragten Trassenverlaufs mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt werden kann.
Da der Antrag auf Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren beantragt wurde, ist nach § 37 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob eine Strategische Umweltprüfung erforderlich ist. Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 35 UVPG sind die in § 41 UVPG genannten Behörden zu beteiligen.
Adresse
87700 Memmingen