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    Antragskonferenz Vorhaben 25

    Datum 04.07.2018
    Ort Memmingen

    Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat für Vorhaben 25 die Bundes­fach­planung nach § 6 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) beantragt. Der Antrag wurde im vereinfachten Verfahren nach § 11 NABEG gestellt. Nach § 7 NABEG werden in einer öffent­lichen Antrags­konferenz Gegen­stand und Umfang der Bundes­fachplanung erörtert.

    Diskutiert wurde der im Antrag dargestellte Trassen­vorschlag. Im Gegensatz zum Regelverfahren wird in einem vereinfachten Verfahren kein 500 bis 1000 Meter breiter Trassenkorridor untersucht, sondern der konkrete Verlauf einer bestehenden oder bereits zugelassenen Höchstspannungs­leitung, die ersetzt oder ausgebaut werden soll. Ziel war insbesondere zu besprechen, inwie­weit eine Überein­stimmung des beantragten Trassen­verlaufs mit den Erfordernissen der Raum­ordnung besteht oder hergestellt werden kann.

    Da der Antrag auf Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren beantragt wurde, ist nach § 37 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) zu prüfen, ob eine Strategische Umweltprüfung erforderlich ist. Im Rahmen der Vor­prüfung gemäß § 35 UVPG sind die in § 41 UVPG genannten Behörden zu beteiligen.

    Adresse

    Stadthalle Memmingen
    Platz der Deutschen Einheit 1
    87700 Memmingen

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