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    Antragskonferenz Vorhaben 11

    Datum 05.06.2019
    Ort Templin

    Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat am 30. März 2019 einen Antrag auf Planfeststellungs­beschluss nach § 19 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) für das Vorhaben 11 (Bertikow – Pasewalk) gestellt. Nach § 20 NABEG führt die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antragskonferenz durch.

    Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie auf sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Gegenstand waren dabei sowohl der im Antrag vorge­schlagene beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforder­lichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG.

    Adresse

    Ahorn Seehotel Templin
    Am Lübbesee 1
    17268 Templin

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