Antragskonferenz Vorhaben 12, Abschnitt A
Beginn 09:00 Uhr
Ort Erfurt
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 27. August 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für den Abschnitt A des Vorhabens 12 (Vieselbach – Eisenach – Mecklar) des Bundesbedarfsplangesetzes gestellt. Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur hierzu eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Die Antragskonferenz erstreckt sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind z. B. die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert werden dabei sowohl der im Antrag dargestellte beabsichtigte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten in Frage kommenden Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG von dem Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S.1 UVPG.
Adresse
Congress Center
99094 Erfurt