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Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 1
Beginn 09:00 Uhr
Ort Bunde
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 sowie § 26 S. 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für den Abschnitt 1 der Vorhaben 1 (Emden Ost – Osterath), 78 (DolWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) des Bundesbedarfsplangesetzes. Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durchgeführt.
In der Antragskonferenz wurden Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurde dabei der im Antrag dargestellte Trassenverlauf.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Hinweis: Die Bundesnetzagentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Planfeststellungsabschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antragsunterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.
Adresse
26831 Bunde