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    Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 1

    Datum 23.11.2021
    Beginn 09:00 Uhr
    Ort Bunde

    Die Vorhaben­träger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 sowie § 26 S. 2 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Übertragungs­netz (NABEG) gestellt für den Abschnitt 1 der Vorhaben 1 (Emden Ost – Osterath), 78 (DolWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) des Bundes­bedarfsplan­gesetzes. Nach § 20 NABEG hat die Bundes­netz­agentur eine öffentliche Antrags­konferenz durchgeführt.

    In der Antrags­konferenz wurden Gegen­stand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurde dabei der im Antrag dargestellte Trassen­verlauf.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz legt die Bundes­netz­agentur den Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhaben­träger einzureichenden Unterlagen. Die Antrags­konferenz dient zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.

    Hinweis: Die Bundes­netz­agentur hat im Frühjahr 2022 die Nummerierung der Plan­feststellungs­abschnitte im Vorhaben 1 geändert. Die früheren Abschnitte 1 bis 3 werden nun wie in den Antrags­unterlagen als NDS1 bis NDS3 bezeichnet, die ehemaligen Abschnitte 4 und 5 als NRW1 und NRW2. Der Abschnitt 6 wurde aufgeteilt in die neuen Abschnitte NRW3a und NRW3b.

    Adresse

    Dorfgemeinschaftsanlage Bunde
    Kellingwold 3
    26831 Bunde

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