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Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt E2
Beginn 09:00 Uhr
Ort Vallendar
Der Vorhabenträger Amprion hat am 26. Juli 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Osterath – Philippsburg), Abschnitt E2 (Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz). Nach § 20 NABEG führte die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch.
In der Antragskonferenz wurden Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurden dabei sowohl der im Antrag dargestellte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Die Antragskonferenz war öffentlich.
Bekanntmachung Antragskonferenz (pdf, 89 KB)
Adresse
56179 Vallendar