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Antragskonferenz Vorhaben 49, Abschnitt Süd 1
Beginn 09:00 Uhr
Ort Wettringen
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. September 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 49 (Wilhelmshaven/Landkreis Friesland – Lippetal/Welver/Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes, Abschnitt Süd 1 (Steinfurt – Warendorf). Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
Dabei wurde diskutiert, inwieweit eine Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem wurde thematisiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz waren der im Antrag dargestellte Vorschlagstrassenkorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen. Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur im Anschluss den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 S. 2 UVPG.
Die Antragskonferenz war öffentlich. Den Termin für den Abschnitt Süd 2 finden Sie hier.
Adresse
48493 Wettringen