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Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Süd 2
Beginn 09:00 Uhr
Ort Steinfurt
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. Oktober 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 48 des Bundesbedarfsplangesetzes (Heide West – Polsum), Abschnitt Süd 2 (Borken – Polsum). Nach § 7 NABEG wurden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
In der Antragskonferenz wurde diskutiert, inwieweit eine Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem wurde thematisiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz war der im Antrag dargestellte Vorschlagstrassenkorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen.
Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 S. 2 UVPG.
Adresse
48565 Steinfurt