Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Nord 1
Beginn 09:00 Uhr
Ort Wilster
Der Vorhabenträger Amprion hat am 30. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 48 des Bundesbedarfsplangesetzes (Heide West – Polsum), Abschnitt Nord 1 (Heide West – B 431 südlich Roßkopp/Wewelsfleth). Nach § 7 NABEG werden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
In der Antragskonferenz wurde diskutiert, inwieweit eine Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem wurde thematisiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz waren der im Antrag dargestellte Vorschlagstrassenkorridor sowie die in Frage kommenden Alternativen.
Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 S. 2 UVPG.
Die Antragskonferenz war öffentlich.
Präsentation der Bundesnetzagentur (pdf, 315 KB)
Präsentation des Vorhabensträgers (pdf, 12 MB)
Adresse
25554 Wilster