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Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitte Süd 1, Süd 2 und Süd 3
Beginn 09:00 Uhr
Ort Bruchsal
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 31. Januar 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 19 des Bundesbedarfsplangesetzes (Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden) gestellt. Es wurden die Abschnitte Süd 1 (Philippsburg – Daxlanden), Süd 2 (Rheinau – Philippsburg) und Süd 3 (Weinheim - Rheinau) beantragt. Die Bundesnetzagentur führte für alle drei Abschnitte eine gemeinsame Antragskonferenz durch.
In der Antragskonferenz wurden Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen erörtert. Zu letzteren gehören beispielsweise die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz oder private Belange. Diskutiert wurden dabei sowohl der im Antrag dargestellte Trassenverlauf als auch die im Antrag dargelegten Alternativen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur die Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der jeweils nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 S. 1 UVPG.
Adresse
76646 Bruchsal