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Antragskonferenz Vorhaben 10, Abschnitt D-Ost
Beginn 09:00 Uhr
Ort Schöningen
Der Vorhabenträger TenneT hat am 27. März 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 10 des Bundesbedarfsplangesetzes (Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle), Abschnitt D-Ost (Regelzonengrenze – Helmstedt Ost). Nach § 20 NABEG hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durchgeführt.
In der Antragskonferenz wurden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen erörtert. Dies sind beispielsweise die Natura 2000-Verträglichkeit oder sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wurde dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassenverlauf.
Mit Schreiben vom 31. März 2023 hat der Vorhabenträger nach § 43m Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendung der Vorschriften des § 43m Abs. 1 und 2 EnWG zu verlangen. In der Folge wurde von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abgesehen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Adresse
38364 Schöningen