Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c
Beginn 09:00 Uhr
Ort Königstein
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) (alte Fassung) i.V.m. § 35 Abs. 6 NABEG für die Vorhaben 82, 82a, 82b, und 82c gestellt. Nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 20 NABEG (alte Fassung) führt die Bundesnetzagentur nun eine öffentliche Antragskonferenz durch.
Auf der Antragskonferenz werden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen erörtert. Dabei geht es beispielsweise um Umweltthemen sowie um sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wird dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassenverlauf.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 35 Absatz 6 NABEG i. V. m. § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Die Antragskonferenz ist öffentlich. Einlass in die Veranstaltungshalle ist ab 8:30 Uhr.
Bekanntmachung Antragskonferenz gemäß § 20 NABEG (pdf, 102 KB)
Adresse
61462 Königstein im Taunus