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Antragskonferenz Vorhaben 96
Beginn 09:00 Uhr
Ort Aschaffenburg
Der Vorhabenträger Amprion hat am 30. September 2024 einen Antrag auf Bundesfachplanung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für das Vorhaben 96 des Bundesbedarfsplangesetzes (Aschaffenburg – Urberach) gestellt. Nach § 7 NABEG werden in einer öffentlichen Antragskonferenz Gegenstand und Umfang der Bundesfachplanung erörtert.
In der Antragskonferenz wurde diskutiert, inwieweit eine Übereinstimmung des beantragten Trassenkorridornetzes mit den Erfordernissen der Raumordnung der betroffenen Länder besteht oder hergestellt werden kann. Außerdem wurde thematisiert, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufzunehmen sind. Grundlage der Antragskonferenz sind die im Antrag dargestellten Vorschlagstrassenkorridore sowie die in Frage kommenden Alternativen.
Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 8 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Die Antragskonferenz diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 S. 2 UVPG.
Adresse
63739 Aschaffenburg