Vorhaben 1: Veränderungssperre im Abschnitt A von A-Nord
Für den Abschnitt von Emden Ost bis Raum Bunde (Abschnitt A) erlässt die Bundesnetzagentur eine Veränderungssperre. Sie bezieht sich auf den nördlichen Teil der Gemeinde Jemgum. In den ausgewiesenen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Vorhaben 1, Abschnitt A.