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    SuedLink: Veränderungssperre im Abschnitt D

    Vorhaben 3 und 4: Für den Abschnitt von Gerstungen nach Arnstein (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetz­agentur eine Veränderungs­sperre. Sie bezieht sich auf Bereiche des Trassen­korridors im Abschnitt zwischen Hollstadt und Rödelmaier in der Gemeinde Wülfershausen sowie in der Gemeinde Rödelmaier. In diesen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirk­lichung der jeweiligen Strom­leitung entgegen­stehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wert­steigernden Verän­derungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grund­stück durch­geführt werden.

    Weitere Infor­mationen: Vorhaben 3, Abschnitt D und Vorhaben 4, Abschnitt D.

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