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Vorzeitiger Baubeginn für Elbquerung des SuedLink
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Januar 2023 im Abschnitt A2 des SuedLink dem Beginn von Vorbereitungsmaßnahmen für die Elbquerung zugestimmt. Einen entsprechenden Antrag hatte der Vorhabenträger TenneT am 19. Dezember 2022 gestellt. TenneT kann nun bereits vor dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit der Bauvorbereitung starten.
Die Elbe soll in der Gemeinde Wewelsfleth in Schleswig-Holstein mit einem etwa 5 km langen Tunnel unterquert werden. Die Bauarbeiten umfassen unter anderem die Anlage einer Flächenentwässerung, die Errichtung von Zufahrten und eine Umzäunung.
Die zugelassenen Arbeiten sind reversibel. Somit kann der ursprüngliche Zustand der Fläche wiederhergestellt werden, sollte es im laufenden Planfeststellungsverfahren zu einer anderen Entscheidung kommen. Wenn die bisherige Planung durch den Planfeststellungsbeschluss bestätigt wird, kann unmittelbar mit der weiteren Bauausführung begonnen werden.
Gesetzliche Möglichkeit für vorzeitigen Baubeginn
Mit einem vorzeitigen Baubeginn kann bei sehr komplexen und lang andauernden Baumaßnahmen bereits vor der Planfeststellungsentscheidung mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden.
Im Oktober 2022 hatte der Gesetzgeber die Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn in § 44c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geändert, um die Fertigstellung von wichtigen Netzausbauprojekten weiter zu beschleunigen und eine frühzeitige Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde zu ermöglichen.
Informationen zum Verfahrensstand finden Sie auf den Detailseiten von Vorhaben 3 und Vorhaben 4.