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    Vorzeitiger Baubeginn für Elbquerung des SuedLink

    Die Bundesnetzagentur hat am 30. Januar 2023 im Abschnitt A2 des SuedLink dem Beginn von Vorbereitungs­maßnahmen für die Elb­querung zugestimmt. Einen entsprechenden Antrag hatte der Vorhaben­träger TenneT am 19. Dezember 2022 gestellt. TenneT kann nun bereits vor dem Abschluss des Plan­fest­stellungs­verfahrens mit der Bau­vorbereitung starten.

    Die Elbe soll in der Gemeinde Wewels­fleth in Schleswig-Holstein mit einem etwa 5 km langen Tunnel unter­quert werden. Die Bau­arbeiten umfassen unter anderem die Anlage einer Flächen­entwässerung, die Errichtung von Zufahrten und eine Umzäunung.

    Die zugelassenen Arbeiten sind reversibel. Somit kann der ursprüngliche Zustand der Fläche wieder­hergestellt werden, sollte es im laufenden Plan­fest­stellungs­verfahren zu einer anderen Entscheidung kommen. Wenn die bisherige Planung durch den Plan­fest­stellungs­beschluss bestätigt wird, kann unmittel­bar mit der weiteren Bau­ausführung begonnen werden.

    Gesetzliche Möglichkeit für vorzeitigen Baubeginn

    Mit einem vorzeitigen Bau­beginn kann bei sehr komplexen und lang andauernden Bau­maßnahmen bereits vor der Plan­fest­stellungs­entscheidung mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden.

    Im Oktober 2022 hatte der Gesetz­geber die Regelungen zum vorzeitigen Bau­beginn in § 44c des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) geändert, um die Fertig­stellung von wichtigen Netz­aus­bau­projekten weiter zu beschleunigen und eine früh­zeitige Entscheidung durch die Plan­fest­stellungs­behörde zu ermöglichen.

    Informationen zum Verfahrens­stand finden Sie auf den Detail­seiten von Vorhaben 3 und Vorhaben 4.

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