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    Veränderungssperre für Abschnitt C des SuedLink

    Für den Bundesfachplanungsabschnitt von Bad Ganders­heim / Seesen Ost nach Gerstungen (Abschnitt C) erlässt die Bundesnetz­agentur eine Veränderungs­sperre. Dabei geht es um Bereiche in der Gemarkung Frauen­born auf dem Gebiet der Gemeinde Herles­hausen im Werra-Meißner-Kreis. Im räumlichen Geltungs­bereich der Veränderungs­sperre dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Realisierung der jeweiligen Strom­leitung entgegen­stehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wert­steigernden Verän­derungen am Grund­stück oder an baulichen Anlagen auf dem Grund­stück durch­geführt werden.

    Weitere Informationen und die Veränderungs­sperren finden Sie auf den Verfahrens-Detailseite von Vorhaben 3 und Vorhaben 4.

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