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    Vorzeitiger Baubeginn in den Abschnitten NDS1 und NDS2

    Die Bundesnetzagentur hat am 19. Oktober 2023 in den Abschnitten Nieder­sachsen 1 (NDS1) und Nieder­sachsen 2 (NDS2) der Vorhaben 1 (A-Nord), 78 (BorWin4) und 79 (DolWin4) einem vor­zeitigem Bau­beginn zugestimmt. Entsprechende Anträge hatte der Vorhaben­träger Amprion am 13. September 2023 gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat in vier Bereichen der geplanten Strom­leitung A-Nord einen vor­zeitigen Bau­beginn genehmigt. „Eine sichere, stabile und bezahlbare Strom­versorgung hat für uns höchste Priorität. Wir beschleunigen daher den Ausbau der Strom­netze, wo immer es geht. Dazu gehört auch, dass Amprion in einigen Bereichen vor­zeitig mit dem Bau beginnen darf“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundes­netz­agentur.

    Baubeginn in verschiedenen Bereichen

    In Haren (Ems) können die Bau­maßnahmen zur Unter­querung der Wierescher Straße begonnen werden. In Meppen kann südlich der Heinrich­straße bis zur Over­berg­straße und weiter zwischen Schöninghs­dorfer Straße und Heid­kamp­straße ein Teil der Vorhaben errichtet werden. In Wiet­marschen ist die Bau­maßnahme nördlich der Gemeinde­grenze zur Stadt Nord­horn bis auf Höhe der Straße Korten­berken genehmigt. Die genehmigten Bau­maßnahmen belaufen sich in Summe auf eine Strecke von ca. 6.000 Metern. Die Genehmigung erstreckt sich auch auf die Offshore-Anbindungs­leitungen BorWin4 und DolWin4, da die Vorhaben unmittelbar parallel zueinander verlaufen.

    Die Zulassung des vor­zeitigen Bau­beginns umfasst die Errichtung der Kabel­schutz­rohr­anlage, ein­schließlich aller dafür not­wendigen Maßnahmen. Hierzu gehören Rodungs­arbeiten, das Ausheben der Kabel­gräben, die Durch­führung der erforderlichen Bohrungen, der Einzug der Erd­kabel und die Errichtung der Muffen, einschließlich der hierfür erforderlichen bau­vorbereitenden Maßnahmen.

    Im Abschnitt Emden Ost - Land­kreis­grenze Leer/Emsland hat die Bundes­netz­agentur Rodungs­arbeiten genehmigt.

    Die zugelassenen Arbeiten sind reversibel. Der ursprüngliche Zustand der Fläche kann wieder­her­gestellt werden, sollte es im laufenden Plan­fest­stellungs­verfahren zu einer anderen Entscheidung kommen. Erst mit der Bestätigung der Planung durch den Plan­fest­stellungs­beschluss kann Amprion mit der weiteren Bau­ausführung beginnen. Hiermit ist im Jahr 2024 zu rechnen.

    Gesetzgeber ermöglicht vorzeitigen Baubeginn für schnellen Netzausbau

    Mit einem vor­zeitigen Bau­beginn kann bei sehr komplexen und lang andauernden Bau­maß­nahmen bereits vor der Plan­fest­stellungs­entscheidung mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden.

    Im Oktober 2022 hatte der Gesetz­geber die Regelungen zum vorzeitigen Bau­beginn in § 44c des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) geändert, um die Fertig­stellung von wichtigen Netz­aus­bau­projekten weiter zu beschleunigen und eine früh­zeitige Entscheidung durch die Plan­fest­stellungs­behörde zu ermöglichen.

    A-Nord

    Das Vorhaben A-Nord soll ab 2027 Strom aus erneuerbaren Energien von Emden ins Rhein­land transportieren. Dort besteht die Möglich­keit einer Anknüpfung an das Vor­haben Osterath-Philipps­burg (Ultranet). Genehmigungs­behörde für das gesamte Vorhaben A-Nord sowie für die Vorhaben BorWin4 und DolWin4 zwischen Emden und Wiet­marschen/Geeste ist die Bundes­netz­agentur.

    Informationen zum Verfahrens­stand finden Sie auf den Detail­seiten von A-Nord, BorWin4 und DolWin4.

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