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Vorzeitiger Baubeginn in den Abschnitten NDS1 und NDS2
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Oktober 2023 in den Abschnitten Niedersachsen 1 (NDS1) und Niedersachsen 2 (NDS2) der Vorhaben 1 (A-Nord), 78 (BorWin4) und 79 (DolWin4) einem vorzeitigem Baubeginn zugestimmt. Entsprechende Anträge hatte der Vorhabenträger Amprion am 13. September 2023 gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat in vier Bereichen der geplanten Stromleitung A-Nord einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. „Eine sichere, stabile und bezahlbare Stromversorgung hat für uns höchste Priorität. Wir beschleunigen daher den Ausbau der Stromnetze, wo immer es geht. Dazu gehört auch, dass Amprion in einigen Bereichen vorzeitig mit dem Bau beginnen darf“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Baubeginn in verschiedenen Bereichen
In Haren (Ems) können die Baumaßnahmen zur Unterquerung der Wierescher Straße begonnen werden. In Meppen kann südlich der Heinrichstraße bis zur Overbergstraße und weiter zwischen Schöninghsdorfer Straße und Heidkampstraße ein Teil der Vorhaben errichtet werden. In Wietmarschen ist die Baumaßnahme nördlich der Gemeindegrenze zur Stadt Nordhorn bis auf Höhe der Straße Kortenberken genehmigt. Die genehmigten Baumaßnahmen belaufen sich in Summe auf eine Strecke von ca. 6.000 Metern. Die Genehmigung erstreckt sich auch auf die Offshore-Anbindungsleitungen BorWin4 und DolWin4, da die Vorhaben unmittelbar parallel zueinander verlaufen.
Die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns umfasst die Errichtung der Kabelschutzrohranlage, einschließlich aller dafür notwendigen Maßnahmen. Hierzu gehören Rodungsarbeiten, das Ausheben der Kabelgräben, die Durchführung der erforderlichen Bohrungen, der Einzug der Erdkabel und die Errichtung der Muffen, einschließlich der hierfür erforderlichen bauvorbereitenden Maßnahmen.
Im Abschnitt Emden Ost - Landkreisgrenze Leer/Emsland hat die Bundesnetzagentur Rodungsarbeiten genehmigt.
Die zugelassenen Arbeiten sind reversibel. Der ursprüngliche Zustand der Fläche kann wiederhergestellt werden, sollte es im laufenden Planfeststellungsverfahren zu einer anderen Entscheidung kommen. Erst mit der Bestätigung der Planung durch den Planfeststellungsbeschluss kann Amprion mit der weiteren Bauausführung beginnen. Hiermit ist im Jahr 2024 zu rechnen.
Gesetzgeber ermöglicht vorzeitigen Baubeginn für schnellen Netzausbau
Mit einem vorzeitigen Baubeginn kann bei sehr komplexen und lang andauernden Baumaßnahmen bereits vor der Planfeststellungsentscheidung mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden.
Im Oktober 2022 hatte der Gesetzgeber die Regelungen zum vorzeitigen Baubeginn in § 44c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geändert, um die Fertigstellung von wichtigen Netzausbauprojekten weiter zu beschleunigen und eine frühzeitige Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde zu ermöglichen.
A-Nord
Das Vorhaben A-Nord soll ab 2027 Strom aus erneuerbaren Energien von Emden ins Rheinland transportieren. Dort besteht die Möglichkeit einer Anknüpfung an das Vorhaben Osterath-Philippsburg (Ultranet). Genehmigungsbehörde für das gesamte Vorhaben A-Nord sowie für die Vorhaben BorWin4 und DolWin4 zwischen Emden und Wietmarschen/Geeste ist die Bundesnetzagentur.
Informationen zum Verfahrensstand finden Sie auf den Detailseiten von A-Nord, BorWin4 und DolWin4.