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    Trassenkorridor für Abschnitt Nord von Vorhaben 44 festgelegt

    Die Bundesnetzagentur hat für den nördlichen Abschnitt des Vorhabens Schraplau/Obhausen – Wolkrams­hausen – Viesel­bach (Nummer 44 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes) am 31. März 2023 einen Trassen­korridor festgelegt. Dieser beginnt am geplanten Umspann­werk Schraplau/Obhausen in Sachsen-Anhalt und endet nach etwa 71 km am Umspann­werk Wolkrams­hausen in Thüringen. Der Korridor folgt dem Vorschlag des Vorhaben­trägers und orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Strom­leitungen.

    Die Entscheidung und weitere Unterlagen Sie auf der entsprechenden Verfahrens­seite.

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