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    Korridor B: Untersuchungsrahmen für Abschnitte Mitte und Nord 3 festgelegt

    Die Bundesnetzagentur hat am 30. März 2023 die Unter­suchung­rahmen für die Bundes­fach­planung für Abschnitt Nord 3 von Vorhaben 48 und Abschnitt Mitte von Vorhaben 48 und 49 festgelegt. Damit bestimmt sie, welche Unter­lagen der Vorhaben­träger Amprion für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Der Abschnitt Nord 3 von Vorhaben 48 liegt komplett in Nieder­sachsen und beginnt im Land­kreis Weser­marsch. Er endet westlich von Cloppen­burg. Hier treffen die Trassen­korridore der Vorhaben 48 und 49 aufeinander und werden als Abschnitt Mitte in einer gemeinsamen Stamm­strecke geführt. Diese endet nördlich von Stein­furt in Nordrhein-Westfalen.

    Beide Vorhaben sind Teil des sogenannten Korridor B des Netz­entwicklungs­plans.

    Weitere Informationen und die Untersuchungsrahmen finden Sie auf den jeweiligen Seiten:

    Vorhaben 48, Abschnitt Nord 3

    Vorhaben 48, Abschnitt Mitte

    Vorhaben 49, Abschnitt Mitte

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