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    Anzeigeverfahren im Vorhaben 60, Abschnitt A

    Die Bundes­netz­agentur prüft derzeit, ob der Abschnitt A des Vorhabens 60 von der Plan­feststellungs­pflicht frei­gestellt werden kann. Möglich ist eine Frei­stellung, wenn es nur un­wesentliche Änderungen oder Erweiterungen an einer Strom­leitung gibt. Das ist bei dem Abschnitt zwischen den Umspann­werken Lauchstädt und Wolmirstedt möglicher­weise der Fall: Dort sollen nur 78 der 368 bestehenden Masten größten­teils standort­gleich aus­getauscht werden. Auch auf die Bundes­fachplanung konnte daher bereits verzichtet werden.

    Der Abschnitt verläuft auf einer Länge von etwa 156 km voll­ständig in Sachsen-Anhalt. Er ist Teil der geplanten Verbindung zwischen Sieden­brünzow in Mecklenburg-Vorpommern und Lauch­städt (Vorhaben 60 des Bundes­bedarfs­plans).

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