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    Freistellungsentscheidung für südlichen Abschnitt von Vorhaben 60

    Die Bundes­netz­agentur hat den südlichen Abschnitt des Vorhabens 60 von einem förmlichen Plan­fest­stellungs­verfahren frei­gestellt. Dies ist möglich, da lediglich einige Masten erhöht und getauscht werden sollen, bauliche Maß­nahmen aber nicht erforderlich sind.

    Der Abschnitt verläuft auf einer Länge von etwa 156 km voll­ständig in Sachsen-Anhalt. Er ist Teil der geplanten Verbindung zwischen Sieden­brünzow in Mecklenburg-Vorpommern und Lauch­städt (Vorhaben 60 des Bundes­bedarfs­plans).

    Die Freistellungs­entscheidung finden Sie auf der entsprechenden Seite von Abschnitt A.

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