Bundesnetzagentur genehmigt SuedLink- und SuedOstLink-Leitungsabschnitte

    Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2024 Planfeststellungs­verfahren für weitere Stromleitungen abgeschlossen. Die Übertragungsnetz­betreiber können nun mit den Neu- oder Umbau­maßnahmen für diese Gleichstromvorhaben beginnen.

    SuedLink: Wischhafen bis Kutenholz

    Der genehmigte Abschnitt A3 des SuedLinks verläuft in Niedersachsen von Wischhafen bis Kutenholz. Die rund 44 km lange Strecke ist als Erdkabel geplant. Der SuedLink soll den Offshore-Windstrom von der Nordsee bis in die süd­deutschen Ballungsräume am Main beziehungs­weise am Neckar transportieren. Er besteht aus den zwei Gleichstrom­leitungen 3 und 4, die auf einem Großteil der Strecke parallel verlaufen. Verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb des SuedLinks sind die Übertragungsnetz­betreiber TenneT und TransnetBW.

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Planfeststellungs­beschluss am 23. Dezember 2024 auf den jeweiligen Abschnittseiten von Vorhaben 3 und Vorhaben 4.

    SuedOstLink: Thüringen/Sachsen und Pfatter bis A 92 bei Isar

    Zwei der genehmigten Abschnitte gehören zur Gleichstrom­leitung SuedOstLink. In beiden Abschnitten werden im Rahmen eines Trassen­neubaus Erdkabel verlegt. Damit sind fünf von neun Abschnitten und rund 215 km des insgesamt etwa 540 km langen SuedOstLink zugelassen.

    Der rund 84 km lange Abschnitt B verläuft durch Thüringen und Sachsen. In diesem Abschnitt waren insbesondere im Bereich des Waldes bei Tautenhain umfangreiche Umtrassierungen erforderlich, um diesen sensiblen und bautechnisch aufwendigen Bereich passieren zu können. Der Vorhabenträger in diesem Abschnitt ist 50 Hertz.

    Der Abschnitt D3a startet in Pfatter und endet nach rund 45 km an der Autobahn 92 bei Isar. Auf dieser Strecke findet sich die höchste Dichte an bekannten Boden­denkmälern und Denkmal­vermutungs­flächen im Bereich des SuedOstLink. Dem sind die Bundes­netz­agentur und der Vorhabenträger TenneT in enger Abstimmung mit den bayerischen Fach­behörden durch umfassende Schutz­vorkehrungen gerecht geworden.

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Planfeststellungs­beschlüsse am 23. Dezember 2024 auf den jeweiligen Internetseiten von Vorhaben 5, Abschnitt B und Abschnitt D3a sowie von Vorhaben 5a, Abschnitt B und Abschnitt D3a.

    Die Bundesnetzagentur aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Stromnetzausbaus.

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