Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Bundesnetzagentur bestätigt mit dem Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 das Übertragungsnetz für die Klimaneutralität

    Die Bundesnetzagentur hat am 1. März 2024 den Netz­entwicklungs­plan Strom (NEP) 2023-2037/2045 bestätigt. Dieser legt den vordringlichen Ausbau­bedarf im Strom­übertragungs­netz fest.

    »Dieser Netz­entwicklungs­plan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energie­wende zu vollenden. Wir haben alle vor­geschlagenen Projekte sorgfältig geprüft. Für ein klima­neutrales Strom­system brauchen wir bis 2045 in erheblichem Umfang zusätzliche Strom­leitungen«, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundes­netz­agentur. »Wir haben im Netz­entwicklungs­plan lediglich die Anfangs- und Endpunkte der Leitungen definiert. Der genaue Verlauf der Leitungen steht noch nicht fest, sondern wird in nach­folgenden Verfahrens­schritten bestimmt.«

    Bedarf an neuen Stromleitungen

    Der Netz­entwicklungs­plan Strom 2023-2037/2045 umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und rund 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vor­handener Verbindungen gegenüber dem bestehenden Bundes­bedarfs­plan.

    Die Bundes­netz­agentur bestätigt fünf neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen mit einer Kapazität von jeweils zwei Gigawatt:

    • DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern
    • DC35 von Niedersachsen nach Hessen
    • DC40 von Niedersachsen nach Sachsen
    • DC41 von Niedersachsen nach Baden-Württemberg
    • DC42 von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg

    Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Prüfungs­ergebnisse haben die projekt­verantwortlichen Übertragungs­netzbetreiber die Erweiterung der Projekte DC42 und DC40 bei der Bundes­netz­agentur eingereicht, die zusätzlich bestätigt werden. Zudem enthält der bestätigte NEP 116 weitere Wechselstrom­verbindungen im Vergleich zum Bundes­bedarfs­plan.

    Die Bundes­netz­agentur bestätigt auch das Wechselstrom­vorhaben P540. Die Berechnungen der Bundes­netz­agentur haben ergeben, dass zusätzliche Über­tragungs­kapazitäten zur Versorgung Bayerns benötigt werden. Die projekt­verantwortlichen Übertragungs­netz­betreiber haben deshalb im Konsultations­zeitraum das Wechselstrom­vorhaben P540 nachgereicht.

    Offshore-Anbindungssysteme

    Der Netz­entwicklungs­plan umfasst auch die erforderlichen Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung an das landseitige Über­tragungs­netz. Die Bundes­netz­agentur hält dafür 35 weitere Vorhaben in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 für erforderlich. Die Leitungen binden bis zu 70 Gigawatt Leistung aus Offshore-Windparks an das Festland an. Dieses Ziel sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz vor. Die Trassenfindung auf See bestimmt der Flächen­entwicklungs­plan (FEP) des Bundesamts für See­schiff­fahrt und Hydrographie. Der Netz­entwicklungs­plan enthält die Netz­verknüpfungs­punkte auf dem Festland, an denen sich die auf See erzeugte Windenergie am besten in das Übertragungs­netz integrieren lässt.

    Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen

    Die Bundesnetzagentur erstellt derzeit einen Umwelt­bericht zum Bundes­bedarfs­plan. Er beinhaltet die voraus­sichtlichen Umwelt­auswirkungen der im NEP bestätigten Maßnahmen. Die Veröffentlichung des Umwelt­berichts ist für Ende Mai geplant.

    Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung

    Der Bedarfsermittlung für neue Stromleitungen ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. In dieser Konsultation erhielt die Bundes­netz­agentur 162 Stellungnahmen, überwiegend von Privatpersonen, aber auch aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivil­gesellschaft.

    Hintergrund Netzentwicklungsplan

    Im Netz­entwicklungs­plan ermitteln die vier Übertragungs­netz­betreiber alle zwei Jahre, welche Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Höchst­spannungs­stromnetzes für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die Bundes­netz­agentur prüft und bestätigt diese Vorschläge. Der anschließend vom Gesetzgeber beschlossene Bundes­bedarfs­plan listet die benötigten Leitungs­vorhaben auf. Bei Neu­bau­projekten gibt er dabei jeweils Start- und Endpunkte an. Er enthält aber keine konkreten Trassen­verläufe. Der NEP und der Umwelt­bericht sind Grundlage für den Entwurf des Bundes­bedarfs­plans. Der Gesetz­geber kann die Projekte im Bundes­bedarfs­plan verbindlich beschließen. Auf dieser Grundlage kann mit den konkreten Planungs­verfahren begonnen werden.

    Die Bestätigung des NEP sowie die Konsultations­dokumente sind zu finden unter www.netzausbau.de/nep.

    H2Teilen

    Mastodon