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    Bundesnetzagentur veröffentlicht Umweltbericht zum Stromnetzausbau

    Die Bundesnetzagentur hat den Umweltbericht des Bundes­bedarfsplans 2023-2037/2045 veröffentlicht. ​Der Bericht bewertet die Auswirkungen von insgesamt 185 Maßnahmen, die für eine sichere Stromversorgung in Deutschland notwendig sind. Die Bundesnetzagentur prüft darin sowohl neue Leitungs­maßnahmen als auch Stromleitungen, die bereits im aktuellen Bundes­bedarfsplan enthalten sind.

    Mit dem Umweltbericht hat die Bundes­netzagentur erstmals auch sieben sogenannte Präferenz­räume ermittelt. Die Übertragungs­netz­betreiber müssen die neuen Strom­trassen in diesen fünf bis zehn Kilometer breiten Gebietsstreifen planen. Die Präferenzraum­ermittlung tritt an die Stelle der mehrjährigen Bundesfachplanungs­verfahren. Die Ermittlung der Präferenz­räume findet parallel zur Bedarfsermittlung statt. Damit liegt bereits mit der Festlegung der Netzverknüpfungspunkte im Bundes­bedarfsplan ein fertiger Präferenzraum vor. Die Plan­feststellung kann sich unmittelbar anschließen.

    Ergebnis der Prüfung

    Die Bundesnetzagentur hatte im März 2024 den Bedarf für rund 4.800 zusätzliche Kilometer für den Ausbau des Stromnetzes bestätigt. In der Strategischen Umwelt­prüfung (SUP) hat sie nun die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen bewertet. Der Bericht enthält 185 Maßnahmen, zu denen 143 Frei­leitungen, 15 Erdkabel und 27 Seekabel/Erdkabel gehören. Unter den geprüften Maßnahmen sind 74 Neubau­maßnahmen.

    Für die zum Transport von Windstrom benötigten großen Erdkabelvorhaben NordOstLink (DC31/DC32), Rhein-Main-Link (DC34, DC35, NOR-x-8 und NOR-x-4), NordWestLink (DC41) sowie SuedWestLink (DC42/DC42plus) hat die Bundes­netzagentur erstmals Präferenz­räume ermittelt. Diese hat sie anschließend der Strategischen Umweltprüfung zum Bundes­bedarfsplan als Untersuchungs­räume zugrunde gelegt. Präferenz­räume sind etwa fünf bis zehn Kilometer breite Gebiets­streifen zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines Vorhabens. Innerhalb dieser Streifen wird im Laufe der folgenden Plan­feststellung der genaue Verlauf der Leitung bestimmt. Für die ebenfalls geplante Erdkabel­verbindung OstWestLink (DC40/DC40plus) konnte die Ermittlung von Präferenz­räumen infolge nicht vorher­sehbarer Plan­änderungen nicht abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Nachermittlung der betroffenen Präferenz­räume zu schaffen.

    Die Umweltprüfung hat für etwa die Hälfte aller Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben. Dies betrifft überwiegend kürzere neue Freileitungen oder solche, die eine bestehende Leitung verstärken. Bei rund einem Drittel der Maßnahmen erwartet die Bundesnetzagentur hohe oder sehr hohe Umwelt­auswirkungen. Diese betrifft insbesondere längere Neubau­maßnahmen, Erdkabelvorhaben und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, bei denen aufgrund der Länge die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Umwelt­auswirkungen deutlich erhöht ist. Die Ergebnisse der Umweltprüfung dienen als Früh­warnsystem für die nachfolgenden und konkreteren Planungsverfahren.

    Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung

    Bevor die Bundesnetzagentur den Umweltbericht erstellt hat, konnten Bürgerinnen und Bürger über zehn Wochen ihre Stellungnahmen abgeben. Aus der Öffentlichkeit und von Behörden gingen rund 600 Stellungnahmen ein. Diese nutzte die Bundes­netzagentur, um den Umweltbericht und die Präferenz­räume zu überprüfen.

    Hintergrund Umweltbericht

    Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grund­lage für den Entwurf eines Bundes­bedarfsplans. Der Bundes­bedarfsplan enthält die notwendigen Höchstspannungs­leitungen. In Anschluss stellt der Gesetzgeber deren energie­wirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf verbindlich fest.

    Der Umweltbericht ist unter www.netzausbau.de/umweltbericht veröffentlicht.

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