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Bundesnetzagentur veröffentlicht Umweltbericht zum Stromnetzausbau
Die Bundesnetzagentur hat den Umweltbericht des Bundesbedarfsplans 2023-2037/2045 veröffentlicht. Der Bericht bewertet die Auswirkungen von insgesamt 185 Maßnahmen, die für eine sichere Stromversorgung in Deutschland notwendig sind. Die Bundesnetzagentur prüft darin sowohl neue Leitungsmaßnahmen als auch Stromleitungen, die bereits im aktuellen Bundesbedarfsplan enthalten sind.
Mit dem Umweltbericht hat die Bundesnetzagentur erstmals auch sieben sogenannte Präferenzräume ermittelt. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die neuen Stromtrassen in diesen fünf bis zehn Kilometer breiten Gebietsstreifen planen. Die Präferenzraumermittlung tritt an die Stelle der mehrjährigen Bundesfachplanungsverfahren. Die Ermittlung der Präferenzräume findet parallel zur Bedarfsermittlung statt. Damit liegt bereits mit der Festlegung der Netzverknüpfungspunkte im Bundesbedarfsplan ein fertiger Präferenzraum vor. Die Planfeststellung kann sich unmittelbar anschließen.
Ergebnis der Prüfung
Die Bundesnetzagentur hatte im März 2024 den Bedarf für rund 4.800 zusätzliche Kilometer für den Ausbau des Stromnetzes bestätigt. In der Strategischen Umweltprüfung (SUP) hat sie nun die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen bewertet. Der Bericht enthält 185 Maßnahmen, zu denen 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 Seekabel/Erdkabel gehören. Unter den geprüften Maßnahmen sind 74 Neubaumaßnahmen.
Für die zum Transport von Windstrom benötigten großen Erdkabelvorhaben NordOstLink (DC31/DC32), Rhein-Main-Link (DC34, DC35, NOR-x-8 und NOR-x-4), NordWestLink (DC41) sowie SuedWestLink (DC42/DC42plus) hat die Bundesnetzagentur erstmals Präferenzräume ermittelt. Diese hat sie anschließend der Strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan als Untersuchungsräume zugrunde gelegt. Präferenzräume sind etwa fünf bis zehn Kilometer breite Gebietsstreifen zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines Vorhabens. Innerhalb dieser Streifen wird im Laufe der folgenden Planfeststellung der genaue Verlauf der Leitung bestimmt. Für die ebenfalls geplante Erdkabelverbindung OstWestLink (DC40/DC40plus) konnte die Ermittlung von Präferenzräumen infolge nicht vorhersehbarer Planänderungen nicht abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche Nachermittlung der betroffenen Präferenzräume zu schaffen.
Die Umweltprüfung hat für etwa die Hälfte aller Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben. Dies betrifft überwiegend kürzere neue Freileitungen oder solche, die eine bestehende Leitung verstärken. Bei rund einem Drittel der Maßnahmen erwartet die Bundesnetzagentur hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen. Diese betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, Erdkabelvorhaben und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, bei denen aufgrund der Länge die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Umweltauswirkungen deutlich erhöht ist. Die Ergebnisse der Umweltprüfung dienen als Frühwarnsystem für die nachfolgenden und konkreteren Planungsverfahren.
Umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung
Bevor die Bundesnetzagentur den Umweltbericht erstellt hat, konnten Bürgerinnen und Bürger über zehn Wochen ihre Stellungnahmen abgeben. Aus der Öffentlichkeit und von Behörden gingen rund 600 Stellungnahmen ein. Diese nutzte die Bundesnetzagentur, um den Umweltbericht und die Präferenzräume zu überprüfen.
Hintergrund Umweltbericht
Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grundlage für den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Der Bundesbedarfsplan enthält die notwendigen Höchstspannungsleitungen. In Anschluss stellt der Gesetzgeber deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf verbindlich fest.
Der Umweltbericht ist unter www.netzausbau.de/umweltbericht veröffentlicht.