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    Bundesnetzagentur legt zweiten Trassenabschnitt für A-Nord, DolWin4 und BorWin4 fest

    Die Bundesnetzagentur hat das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Abschnitt der Stromleitung A-Nord abgeschlossen. In diesem Abschnitt genehmigt die Bundesnetzagentur die Leitungen A-Nord und die Offshore-Anbindungsleitungen DolWin4 und BorWin4 gemeinsam.

    Die Leitungen verlaufen zwischen Emden Ost und der Landkreisgrenze zwischen den Kreisen Leer und Emsland parallel zueinander. Sie werden durchgehend als Erdkabel verlegt und gleichzeitig zueinander gebaut.

    Die Bundesnetzagentur hatte im Herbst 2023 bereits einem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für vorbereitende Maßnahmen in diesem Abschnitt zugestimmt. Mit dem heutigen Beschluss wird die Planung bestätigt. Für den Abschnitt galt für die Vorhaben DolWin4 und BorWin4 ein gesetzlicher Verzicht auf die Bundesfachplanung. Das Planfeststellungsverfahren für die drei Stromleitungen endet nach weniger als drei Jahren.

    Abschnitt von Emden bis zur Landkreisgrenze Leer/Emsland

    Der rund 32 km lange Abschnitt von A-Nord startet am Netzverknüpfungspunkt Emden Ost. Östlich davon treten die Vorhaben DolWin4 und BorWin4 am Aufsprungspunkt hinzu. Sie verlaufen für die folgenden rund 30 km parallel zur Trasse A-Nord. Diese gemeinsame Trasse unterquert zunächst den Ems-Seiten-Kanal und die Ems. Südlich der Ems verläuft sie durch das Rheiderland, unter der Autobahn 280 hindurch und endet an der Landkreisgrenze Leer/Emsland bei Rhede. Dort schließt sich der nach Süden folgende ebenfalls gemeinsam geführte Abschnitt an. Die Bundesnetzagentur hat diesen bereits am 29. Mai 2024 genehmigt.

    Für die Stromleitung A-Nord steht damit der Leitungsverlauf für den zweiten von insgesamt sechs Abschnitten fest. Die Bundesnetzagentur ist für die Genehmigung der Leitungen DolWin4 und BorWin4 für die Strecke von Emden nach Wietmarschen als grenzüberschreitendes Vorhaben zuständig. Diese ist nun vollständig genehmigt. Für den übrigen Streckenverlauf im Norden und Süden liegt die Zuständigkeit beim Land Niedersachsen.

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich in der Zeit vom 9. September bis zum 23. September 2024 auf ihrer Internetseite. Die Bekanntmachung dazu erfolgt in örtlichen Tageszeitungen sowie im Internet auf den Seiten von Vorhaben 1 (A-Nord), 78 (DolWin4) und 79 (BorWin4).

    Hintergrund

    Das Vorhaben 1 (A-Nord) von Emden Ost nach Osterath und das Vorhaben Vorhaben 2 (Ultranet) von Osterath nach Philippsburg bilden gemeinsam den Korridor A. Dieser ist als eine neue Nord-Süd-Verbindung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung geplant.

    Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion realisiert und betreibt das Vorhaben A-Nord. Dieses transportiert künftig den in der Nordsee sowie im Norden an Land erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien in den Westen Deutschlands. Eine Inbetriebnahme des gesamten Vorhabens ist im Jahr 2027 vorgesehen.

    Die Vorhaben 78 und 79 (DolWin4 und BorWin4) binden zukünftig Offshore-Windparks in der Nordsee an das deutsche Übertragungsnetz an. Die Realisierung und der Betrieb erfolgt durch den Übertragungsnetzbetreiber Amprion sowie die Amprion Offshore. Der landseitige Endpunkt im Binnenland liegt beim Umspannwerk Hanekenfähr. Dort wurden nach dem Abschalten des Kernkraftwerks Emsland in Lingen (Ems) Kapazitäten für den Transport von Strom aus Windenergie nach Süden frei. Eine Inbetriebnahme ist im Jahr 2028 vorgesehen.

    Weitere Informationen zum Stromnetzausbau

    Die Bundesnetzagentur genehmigte im August rund 322 Leitungskilometer im Planfeststellungsverfahren und 102 Kilometer Leitungskorridor in der Bundesfachplanung. Sie aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Stromnetzausbaus.

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