Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur abgewiesen

    Das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig hat am 12. Juni 2024 zum ersten Mal über einen Plan­feststellungs­beschluss der Bundes­netz­agentur entschieden und die Klagen gegen diesen abgewiesen.

    »Wir freuen uns, dass unsere Entscheidung zum Strom­netz­ausbau vor Gericht Bestand hat. Das Gericht klärt gleich­zeitig einige wichtige Fragen für zukünftige Verfahren der Bundes­netz­agentur. Das ist eine gute Nachricht für den beschleunigten Ausbau der Strom­netze«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundes­netz­agentur.

    Zwei hessische Gemeinden hatten gegen den erlassenen Plan­feststellungs­beschluss für den Abschnitt A1 des Leitungsvorhabens 2 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes (Ultranet) geklagt. Die Klägerinnen hatten eine Vielzahl von Gründen angeführt, weshalb der Plan­feststellungs­beschluss rechts­widrig sei. So sei bereits keine Plan­rechtfertigung nach dem Bundes­bedarfsplan­gesetz gegeben und gegen zwingendes Immissions­schutz­recht verstoßen worden. Auch seien die kommunale Planungs­hoheit und das zivil­rechtliche Grund­eigentum der Gemeinden fehler­haft abgewogen worden. Ebenso sei die Alternativen­prüfung fehler­haft gewesen. Dem ist das Bundes­verwaltungs­gericht im Ergebnis nicht gefolgt. Diese Entscheidung ist rechts­kräftig.

    Ultranet ist eine von den Über­tragungsnetz­betreibern Amprion und TransnetBW geplante Gleichstrom­leitung von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Streit­gegenstand war vorliegend der Abschnitt A1 vom Punkt Ried zum Punkt Wallstadt.

    H2Teilen

    Mastodon