Korridor B: Untersuchungsrahmen für den Abschnitt Elbe festgelegt

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. Oktober 2024 den Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung des Abschnitts Elbe von Vorhaben 48 fest­gelegt. Der Abschnitt quert die Elbe zwischen den Gemeinden Wewelsfleth in Schleswig-Holstein und Wischhafen in Nieder­sachsen und ist etwa 5 km lang.

    Der Unter­suchungs­rahmen bestimmt, welche Unter­lagen der zuständige Vorhaben­träger Amprion für das weitere Plan­fest­stellungs­verfahren erstellen muss.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Detailseite zu Vorhaben 48, Abschnitt Elbe.

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